Ein Gesichtsschild oder „Faceshild“ (Schutzschild aus dünnem und hochtransparentem Polyester mit Bügel) entspricht nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 3 Absatz 1 der Corona-Verordnung des Landes.
Schutzschilde sind lediglich eine Art „Spuckschutz“ oder Schutzbrille. Sie eignen sich als zusätzliche Komponente der persönlichen Schutzausrüstung für Tätigkeiten, bei denen es spritzt. Beim alleinigen Einsatz eines Schutzschildes fehlt eine Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei Gewebe gegeben ist. Insofern ist ein Schutzschild – wie ein Motorradhelm – als ungeeignet anzusehen.